Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hinweis: Entwurf
Dieser Text ist ein Entwurf und noch nicht juristisch geprüft. Bis zu seiner Freigabe gelten die im jeweiligen Angebot vereinbarten Bedingungen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen rheonda UG (haftungsbeschränkt) i. G. (nachfolgend „rheonda“) und ihren Kunden über Ingenieur-, Beratungs-, Schulungs- und Softwareleistungen.
(2) Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen.
(3) Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn rheonda ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt. Individuelle Vereinbarungen im Angebot oder Vertrag gehen diesen AGB vor.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Angebote von rheonda sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot in Textform annimmt oder rheonda einen Auftrag in Textform bestätigt. Beginnt rheonda auf Wunsch des Kunden vorher mit der Leistung, gilt der Vertrag mit Leistungsbeginn als geschlossen.
(3) Anfragen über die Website, das kostenfreie Erstgespräch und der BIM- und KI-Check begründen noch keinen Vertrag über kostenpflichtige Leistungen.
§ 3 Leistungen
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem Angebot oder der Auftragsbestätigung. Soweit nichts anderes vereinbart ist, erbringt rheonda Beratungs- und Unterstützungsleistungen als Dienstleistung; ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg ist nicht geschuldet.
(2) Ist ausdrücklich ein Werk vereinbart, etwa ein Modell, ein Terminplan oder ein Gutachten, gelten die Regeln des Werkvertrags. Der Kunde nimmt das Werk innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe ab oder teilt wesentliche Mängel in Textform mit.
(3) rheonda erbringt die Leistungen nach den anerkannten Regeln der Technik und darf geeignete Unterauftragnehmer einsetzen. Für Arbeitsweise, Ort und Zeit der Leistung ist rheonda frei, soweit die Aufgabe nichts anderes erfordert.
(4) Änderungen des Leistungsumfangs vereinbaren die Parteien in Textform, einschließlich ihrer Auswirkung auf Vergütung und Termine.
§ 4 Mitwirkung des Kunden
(1) Der Kunde stellt rechtzeitig und unentgeltlich die Unterlagen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner bereit, die für die Leistung erforderlich sind, und trifft notwendige Entscheidungen ohne Verzögerung.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er die übergebenen Unterlagen und Daten nutzen und an rheonda weitergeben darf.
(3) Verzögert sich die Leistung, weil Mitwirkungen fehlen, verschieben sich die Termine entsprechend; der entstandene Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen vergütet.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Die Vergütung richtet sich nach dem Angebot, als Festpreis oder nach Aufwand zu den vereinbarten Stunden- oder Tagessätzen. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Reisekosten und Auslagen werden gesondert berechnet, soweit dies vereinbart ist.
(3) Bei Leistungen nach Aufwand rechnet rheonda monatlich ab, bei Festpreisen nach den vereinbarten Abschnitten. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zahlbar.
(4) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Termine
(1) Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart sind.
(2) Ereignisse, die rheonda nicht zu vertreten hat, etwa höhere Gewalt, verlängern die Fristen um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Kunde an den eigens für ihn erstellten Arbeitsergebnissen ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Recht, sie für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen. Weitergehende Rechte bedürfen einer Vereinbarung.
(2) Methoden, Vorlagen, Werkzeuge, Skripte und allgemeines Know-how, die rheonda unabhängig vom Auftrag entwickelt hat oder verwendet, bleiben bei rheonda und dürfen weiter genutzt werden.
(3) Für eingesetzte Software Dritter, auch Open-Source-Software, gelten deren Lizenzbedingungen.
§ 8 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei vertraulich, auch nach Ende des Vertrags. Das gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rheonda bereits ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung vorlagen.
(2) rheonda darf den Kunden als Referenz nennen, wenn der Kunde dem in Textform zugestimmt hat.
(3) Verarbeitet rheonda im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
§ 9 Haftung
(1) rheonda haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet rheonda nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Die Haftung ist dann auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Für den Verlust von Daten haftet rheonda nur in dem Umfang, der bei regelmäßiger, dem Risiko angemessener Datensicherung durch den Kunden entstanden wäre.
(4) Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr ab Abnahme, soweit nicht Absatz 1 gilt oder das Gesetz für Bauwerke und darauf bezogene Planungs- und Überwachungsleistungen eine längere Frist zwingend vorsieht.
§ 10 Kostenfreie Angebote
Der BIM- und KI-Check, die Wissensplattform und weitere kostenfreie Inhalte der Website sind unverbindliche Informationen und Selbsteinschätzungen. Sie ersetzen keine Beratung im Einzelfall; für ihre Vollständigkeit und Richtigkeit übernimmt rheonda keine Gewähr, soweit gesetzlich zulässig.
§ 11 Laufzeit und Kündigung
(1) Verträge über laufende Leistungen ohne feste Laufzeit können beide Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende kündigen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Kündigungen bedürfen der Textform.
(3) Bis zur Kündigung erbrachte Leistungen werden vergütet.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz von rheonda.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand: 15. September 2026.