Zum Inhalt springen

Sprache

Farbschema

Bauplanung und Baubetrieb

Claim- und Anticlaim­management

Claim und Anticlaim, bauablaufbezogene Darstellung, Dokumentation und die Prüfung von Ansprüchen.

Aktualisiert am 29. September 2026Ansprechpartner: Robert Hagmann

Claim und Anticlaim

Bauablaufbezogene Darstellung

Ansprüche aus Bauablaufstörungen setzen voraus, dass Ursache und Wirkung nachvollziehbar belegt sind.1 Wir fügen die Störungen in den vertraglichen Soll-Ablauf ein, zeigen ihre Auswirkung auf den kritischen Weg und grenzen sie gegenüber Verzögerungen aus dem eigenen Risikobereich ab.

Soll-, störungsmodifizierter Soll- und Ist-Ablauf (schematisch)

Behinderungen B1 und B2 aus dem Risikobereich des AG, V1 aus dem des AN

Soll (Vertragsterminplan)
Soll′ (störungsmodifiziert)
Ist (tatsächlicher Ablauf)
vertragliche Leistung AG-seitige Behinderung (B1, B2) AN-seitige Verzögerung (V1)· Bauzeit
Abb. 1 Vergleich von Soll-, störungsmodifiziertem Soll- und Ist-Ablauf.Quelle: rheonda, schematisch

Dokumentation als Fundament

Ansprüche werden auf der Baustelle begründet. Wir unterstützen beim Aufbau einer zeitnahen, vollständigen und prüfbaren Dokumentation:

  • Bautagesberichte mit Personal, Geräten und Leistungsstand
  • Behinderungsanzeigen2 und deren Nachverfolgung
  • Planeingangs- und Freigabelisten
  • Fortgeschriebene Terminpläne
  • Fotodokumentation mit Datum und Verortung

Modellbasierte Bautagesberichte verorten jede Tätigkeit am Bauteil. Soll- und Ist-Stand lassen sich so für jeden Stichtag visuell gegenüberstellen: eine Darstellung, die auch für Dritte ohne Terminplanungskenntnisse nachvollziehbar ist.

Ansprüche prüfen

  1. Anspruchsgrund

    Liegt eine Abweichung vom vertraglich vereinbarten Bau-Soll vor?
  2. Kausalität

    Wirkt die Störung tatsächlich auf den kritischen Weg, oder bestand Puffer bzw. eine eigene Verzögerung?
  3. Anspruchshöhe

    Sind die angesetzten Kosten tatsächlich entstanden, plausibel und aus der Kalkulation ableitbar?
  4. Verhandlungsbasis

    Prüfergebnis nachvollziehbar dokumentieren, als Grundlage für eine Einigung.